Elektronische Bücher, sogenannte E-Books, haben den gleichen Status wie gedruckte Bücher und unterliegen deshalb auch der Buchpreisbindung. Diese Auffassung vertritt der Interessensverband der deutschen Buchbranche, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Verband will die Preisbindung “im Zweifelsfall” vor Gericht durchsetzen. (E-Book)

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